Condat ist zertifizierter IT-Dienstleister nach KHZF
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für die Digitalisierung von Krankenhäusern und einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes fördern Bund und Länder Digitalisierungsprojekte in 2021 mit bis zu 4,3 Mrd. Euro.
Als zertifizierter IT-Dienstleister nach §21 KHSFV unterstützen wir Krankenhäuser von der Skizzierung bis zur Umsetzung förderfähiger Projekte, insbesondere im Bereich der Digitalen Patientenportale nach § 19 KHSFV.
Wie wir arbeiten: In drei Schritten zur geförderten Lösung
1 | Bestandsaufnahme
Mit unserem langjährigen Knowhow im Bereich der Prozessoptimierung identifizieren wir mögliche Ansatzpunkte für Ihr förderfähiges Digitalisierungsprojekt.
2 | Konzeption
Auf der Basis unserer Smart Health Solution oder als Individualentwicklung konzipieren wir eine leistungsfähige, benutzerfreundliche und integrierte Lösung in Einklang mit den Muss-Kriterien nach §19 KHSFV und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel.
3 | Umsetzung
Bei der Umsetzung Ihrer Lösung achten wir auf eine optimale Usability und unterstützen bei Betrieb, Support und Erweiterung. Wir kümmern uns ebenfalls um das Beibringen aller Nachweise, die für den Abruf der Fördermittel benötigt werden.